Verbandsversammlung 2019: Unterschied zwischen den Versionen

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#Siegerehrung Orientierungsfahrt Jugendfeuerwehr und Einsatzabteilung, Auszeichnungen und Ehrungen
 
#Siegerehrung Orientierungsfahrt Jugendfeuerwehr und Einsatzabteilung, Auszeichnungen und Ehrungen
#Schlusswort des neuen Vorsitzenden
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#Schlusswort des Vorsitzenden
  
 
Abschließend wird ausdrücklich noch darauf hingewiesen, dass gemäß der Satzung bei Beschlussunfähigkeit der Verbandsversammlung unmittelbar darauf eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig (§ 13 Abs. 5 der Satzung).
 
Abschließend wird ausdrücklich noch darauf hingewiesen, dass gemäß der Satzung bei Beschlussunfähigkeit der Verbandsversammlung unmittelbar darauf eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig (§ 13 Abs. 5 der Satzung).

Version vom 19. April 2019, 11:45 Uhr

Die Verbandsversammlung 2019 findet am 28. April in Fambach statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Einmarsch der Verbandsstandarte und weitere Fahnen
  3. Totenehrung
  4. Feststellung Beschlussfähigkeit
  5. Abstimmung über die Tagesordnung
  6. Grußwort des Bürgermeisters von Fambach
  7. Bericht des Vorsitzenden des KFV
  8. Bericht der Kreisjugendwartin
  9. Bericht des Sprechers der Alters- und Ehrenabteilung
  10. Bericht der Sprecherin der Frauengruppe
  11. Bericht des Kassenwartes
  12. Bericht der Revisionskommission
  13. Diskussion zu den Berichten
  14. Entlastung des Vorstandes
  15. Grußworte der Gäste
  16. Beschlussfassungen
    Themen
    1. Finanzen 2019/20
    2. Veranstaltungen 2020
    3. sonstige
  17. Siegerehrung Orientierungsfahrt Jugendfeuerwehr und Einsatzabteilung, Auszeichnungen und Ehrungen
  18. Schlusswort des Vorsitzenden

Abschließend wird ausdrücklich noch darauf hingewiesen, dass gemäß der Satzung bei Beschlussunfähigkeit der Verbandsversammlung unmittelbar darauf eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig (§ 13 Abs. 5 der Satzung).


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