Ehrungen und Zuwendungen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
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Version vom 24. April 2012, 17:15 Uhr
Zuwendungen
Zuwendungen können beantragt werden für Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehrvereinen, die Mitglied im KFV sind.
Pos. | Jahre | Euro |
---|---|---|
1. | 10, 20, 25, 30 und 40 | 100 € |
2. | 50, 60, 70, 75, 80 und 90 | 125 € |
3. | 100, 110 120, 125, 130 und alle weiteren 10 Jahre sowie 175 Jahre | 150 € |
Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.
Die Übergabe der Zuwendung erfolgt anlässlich der Jubiläumsfestsitzung durch ein Vorstandsmitglied in Form eines Schecks.
Zuwendungen für die Anschaffung von Feuerwehr- bzw. Vereinsfahnen können ebenfalls beantragt werden. Hier werden 5% der reinen Fahnenkosten, jedoch maximal 250 € bezuschusst.
Ehrungen
Ehrungen des KFV entsprechend der Ehrungsordnung sind in zwei Stufen möglich:
- Stufe 1: Ehrenurkunde
- Stufe 2: Ehrennadel in Gold mit Urkunde
Der Antrag und die Ehrenordnung kann im Download Bereich heruntergeladen werden.