Ehrungen und Zuwendungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 32: Zeile 32:
 
*Stufe 2: Ehrennadel in Gold mit Urkunde
 
*Stufe 2: Ehrennadel in Gold mit Urkunde
  
Der Antrag und die Ehrungsordnung befindet sich im Downloadbereich.
+
Der [[Downloads#Wettkampfbestimmung Löschangriff|Antrag und die Ehrenordnung]] kann im Download Bereich heruntergeladen werden.

Version vom 24. April 2012, 17:15 Uhr

Zuwendungen

Zuwendungen können beantragt werden für Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehrvereinen, die Mitglied im KFV sind.

Pos. Jahre Euro
1. 10, 20, 25, 30 und 40 100 €
2. 50, 60, 70, 75, 80 und 90 125 €
3. 100, 110 120, 125, 130 und alle weiteren 10 Jahre sowie 175 Jahre 150 €


Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.

Die Übergabe der Zuwendung erfolgt anlässlich der Jubiläumsfestsitzung durch ein Vorstandsmitglied in Form eines Schecks.

Zuwendungen für die Anschaffung von Feuerwehr- bzw. Vereinsfahnen können ebenfalls beantragt werden. Hier werden 5% der reinen Fahnenkosten, jedoch maximal 250 € bezuschusst.

Ehrungen

Ehrungen des KFV entsprechend der Ehrungsordnung sind in zwei Stufen möglich:

  • Stufe 1: Ehrenurkunde
  • Stufe 2: Ehrennadel in Gold mit Urkunde

Der Antrag und die Ehrenordnung kann im Download Bereich heruntergeladen werden.