Verbandsversammlung 2019: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
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Abschließend wird ausdrücklich noch darauf hingewiesen, dass gemäß der Satzung bei Beschlussunfähigkeit der Verbandsversammlung unmittelbar darauf eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig (§ 13 Abs. 5 der Satzung). | Abschließend wird ausdrücklich noch darauf hingewiesen, dass gemäß der Satzung bei Beschlussunfähigkeit der Verbandsversammlung unmittelbar darauf eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig (§ 13 Abs. 5 der Satzung). |
Version vom 19. April 2019, 10:45 Uhr
Die Verbandsversammlung 2019 findet am 28. April in Fambach statt.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Einmarsch der Verbandsstandarte und weitere Fahnen
- Totenehrung
- Feststellung Beschlussfähigkeit
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Grußwort des Bürgermeisters von Fambach
- Bericht des Vorsitzenden des KFV
- Bericht der Kreisjugendwartin
- Bericht des Sprechers der Alters- und Ehrenabteilung
- Bericht der Sprecherin der Frauengruppe
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Revisionskommission
- Diskussion zu den Berichten
- Entlastung des Vorstandes
- Grußworte der Gäste
- Beschlussfassungen
Themen- Finanzen 2019/20
- Veranstaltungen 2020
- sonstige
- Siegerehrung Orientierungsfahrt Jugendfeuerwehr und Einsatzabteilung, Auszeichnungen und Ehrungen
- Schlusswort des Vorsitzenden
Abschließend wird ausdrücklich noch darauf hingewiesen, dass gemäß der Satzung bei Beschlussunfähigkeit der Verbandsversammlung unmittelbar darauf eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig (§ 13 Abs. 5 der Satzung).
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