Thüringer Feuerwehrrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft.
 
Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft.
  
Die [[Downloads#Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO)|Verordnung über die Feuerwehrrent]] kann im Download Bereich heruntergeladen werden.
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Die [[Downloads#Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO)|Verordnung über die Feuerwehrrente]] kann im Download Bereich heruntergeladen werden.
  
  

Version vom 26. Januar 2010, 17:29 Uhr

Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft.

Die Verordnung über die Feuerwehrrente kann im Download Bereich heruntergeladen werden.


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