Ehrungen und Zuwendungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Zuwendungen==
 
==Zuwendungen==
Zuwendungen können beantragt werden für Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehrvereinen, die Mitglied im KFV sind.
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Die Mitgliedsvereine des Kreisfeuerwehrverbandes können Zuwendungen für Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehrvereinen beantragen. Die Übergabe der Zuwendung erfolgt dann anlässlich der Jubiläumsfestsitzung durch ein Vorstandsmitglied in Form eines Schecks.
 
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|100, 110 120, 125, 130 und alle weiteren 10 Jahre sowie 175 Jahre
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'''Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.'''
 
'''Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.'''
  
Die Übergabe der Zuwendung erfolgt anlässlich der Jubiläumsfestsitzung durch ein Vorstandsmitglied in Form eines Schecks.
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Die [[Downloads#Beitrags-, Gebühren- und Förderordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Schmalkalden-Meiningen|Beitrags, Gebühren und Förderordnung]] kann im Download Bereich heruntergeladen werden.
 
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Zuwendungen für die Anschaffung von Feuerwehr- bzw. Vereinsfahnen können ebenfalls beantragt werden. Hier werden 5% der reinen Fahnenkosten, jedoch maximal 250 € bezuschusst.
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==Ehrungen==
 
==Ehrungen==
 
Ehrungen des KFV entsprechend der Ehrungsordnung sind in zwei Stufen möglich:
 
Ehrungen des KFV entsprechend der Ehrungsordnung sind in zwei Stufen möglich:
*Stufe 1: Ehrenurkunde
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*Ehrenmedaille des KFV in Stufe I – Bronze, Stufe II – Silber und Stufe III – Gold
*Stufe 2: Ehrennadel in Gold mit Urkunde
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*Ehrenurkunde des KFV
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*Ehrennadel des KFV
  
Der Antrag und die Ehrungsordnung befindet sich im Downloadbereich.
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Der [[Downloads#Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V. (KFV)|Antrag und die Ehrenordnung]] kann im Download Bereich heruntergeladen werden.

Aktuelle Version vom 26. November 2013, 18:36 Uhr

Zuwendungen

Die Mitgliedsvereine des Kreisfeuerwehrverbandes können Zuwendungen für Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehrvereinen beantragen. Die Übergabe der Zuwendung erfolgt dann anlässlich der Jubiläumsfestsitzung durch ein Vorstandsmitglied in Form eines Schecks.

Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.

Die Beitrags, Gebühren und Förderordnung kann im Download Bereich heruntergeladen werden.

Ehrungen

Ehrungen des KFV entsprechend der Ehrungsordnung sind in zwei Stufen möglich:

  • Ehrenmedaille des KFV in Stufe I – Bronze, Stufe II – Silber und Stufe III – Gold
  • Ehrenurkunde des KFV
  • Ehrennadel des KFV

Der Antrag und die Ehrenordnung kann im Download Bereich heruntergeladen werden.