Thüringer Feuerwehrrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft.
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Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Damit geht das Land Thüringen einen neuen Weg, das Ehrenamt zu fördern - wobei Thüringen das erste Bundesland ist, welches eine zusätzliche Altersversorgung für Feuerwehrangehörige beschlossen hat. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft.
  
Hier nun die Verordnung:
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Die [[Downloads#Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO)|Verordnung über die Thüringer Feuerwehrrente]] kann im Download Bereich heruntergeladen werden.
*{{pdf|ThürFwAltersversVO.pdf|Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO)}}
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2010, 16:32 Uhr

Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Damit geht das Land Thüringen einen neuen Weg, das Ehrenamt zu fördern - wobei Thüringen das erste Bundesland ist, welches eine zusätzliche Altersversorgung für Feuerwehrangehörige beschlossen hat. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft.

Die Verordnung über die Thüringer Feuerwehrrente kann im Download Bereich heruntergeladen werden.


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