Übungen an Bahnanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
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Version vom 5. Januar 2014, 11:05 Uhr
Der Thüringer Feuerwehr-Verband schickte eine Rundmail, was bei Übungen an Bahnanlagen beachtet werden muss. Hier nun die E-Mail:
Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
als Anhang übersende ich Ihnen ein Schreiben der Bundespolizeiinspektion Erfurt vom 26.11.2013 zum Thema: "Durchführung von Übungen an bzw. auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes" zu Ihrer Kenntnisnahme bzw. Weiterleitung in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Heidi Krug
Sachbearbeiterin ThFV
Quelle: Heidi Krug (Thüringer Feuerwehr-Verband e. V.)
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