Hüpfburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Rechnung (Überweisung), für Sponsoren der Hüpfburg erfolgt die Überlassung kostenfrei. | Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Rechnung (Überweisung), für Sponsoren der Hüpfburg erfolgt die Überlassung kostenfrei. | ||
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Version vom 9. Februar 2020, 14:40 Uhr
Der Kreisfeuerwehrverband besitzt seit dem Jahr 2012 eine eigene Hüpfburg, welche durch die Mitgliedsvereine gemietet werden kann.
Mit dem Anhänger und der Hüpfburg soll die soziale Arbeit in der Jugendfeuerwehr weiter ausgedehnt werden. Für den Einsatz im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren, bei Festen und Veranstaltungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und um die Nachwuchsarbeit der Feuerwehr attraktiver zu gestalten.
Bei allen Firmen, die sich an dieser Aktion beteiligt haben, möchte sich der Kreisfeuerwehrverband und die Kreisjugendfeuerwehr des Landkreises Schmalkalden-Meiningen recht herzlich bedanken.
Termine / Reservierung
Die Termine, an welchen Tagen die Hüpfburg bereits reserviert ist, kann bei Termine eingesehen werden.
Eine terminliche Reservierung ist beim Vorsitzenden des KFV Achim Hofmann rechtzeitig vorzunehmen.
E-Mail Adresse: achim.hofmann**=at=**kfv-sm.de
Daten der Hüpfburg
- Maße: 5 m x 6 m x 4,5 m
- Dach, hohe Seitenwände sowie Netz als Überkletterschutz
- Gebläse (Anschluss an reguläre 230V / 10A-Steckdose)
- stabile Unterlegplane
Mietgebühr
Die Hüpfburg sowie der Anhänger können sowohl einzeln, als auch zusammen gemietet werden. Die Gebühr beträgt seit dem 01.01.2018 für:
- Mitglieder des KFV Schmalkalden-Meiningen 60,00 Euro pro Nutzung/Tag
- Nichtmitglieder 100,00 Euro pro Nutzung/Tag
Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Rechnung (Überweisung), für Sponsoren der Hüpfburg erfolgt die Überlassung kostenfrei.