Schulung des Kreisfeuerwehrverbandes 2009: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
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==Was darf die Feuerwehr ins Internet stellen?==
 
==Was darf die Feuerwehr ins Internet stellen?==
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Hier einige Punkte Stichpunnkartig:
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*Einsatzkräfte dürfen keine Informationen nach außen geben, die während des Einsatzes erlangt wurden.
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*Es kann also keine Einsatzkraft mal so nebenbei die Presse betreuen (es sei denn) er ist vom Bürgermeister als obersten Dienstherrn dazu ermächtigt.
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*Es dürfen ohne das Einverständnis der Betroffenen nur einsatzrelevante Informationen weitergegeben werden, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sind zu wahren!
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*Es ist wichtig, alle Redaktionen und alle Medien gleichberechtigt zu behandeln. Die Feuerwehr hat eine Informationspflicht! Wenn man "gute Freunde" bevorzugt, riskiert man eine Klage.
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*Feuerwehrleute in Einsatzkleidung sind Personen öffentlichen Interesses. Das bedeutet, jeder kann die Einsatzkräfte fotografieren oder filmen und kann diese Aufnahmen ohne besonderes Einverständnis dieser Personen auch veröffentlichen.
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*Werden Privatpersonen fotografiert oder gefilmt, so ist vor der Veröffentlichung  des Materials eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen einzuholen. Einzige Ausnahme - wenn mehr als 5 Personen abgebildet sind, gilt es als für den Fotograf oder Kameramann unzumutbar, diese  Einverständniserklärungen einzuholen.

Version vom 19. April 2009, 14:12 Uhr

Die Schulung des Kreisfeuerwehrverbandes 2009 fand am 28. Februar in Zella-Mehlis statt.

Themen

  1. Was darf die Feuerwehr ins Internet stellen?
  2. GEZ - Gebühren in der Feuerwehr?
  3. Informationen des ThFV durch Kamerad Lars Oschmann
  4. Der KSA - was ist versichert, was nicht?
  5. Informationen des Kreisfeuerwehrverbandes und des Landratsamtes Abteilung Brandschutz

Was darf die Feuerwehr ins Internet stellen?

Hier einige Punkte Stichpunnkartig:

  • Einsatzkräfte dürfen keine Informationen nach außen geben, die während des Einsatzes erlangt wurden.
  • Es kann also keine Einsatzkraft mal so nebenbei die Presse betreuen (es sei denn) er ist vom Bürgermeister als obersten Dienstherrn dazu ermächtigt.
  • Es dürfen ohne das Einverständnis der Betroffenen nur einsatzrelevante Informationen weitergegeben werden, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sind zu wahren!
  • Es ist wichtig, alle Redaktionen und alle Medien gleichberechtigt zu behandeln. Die Feuerwehr hat eine Informationspflicht! Wenn man "gute Freunde" bevorzugt, riskiert man eine Klage.
  • Feuerwehrleute in Einsatzkleidung sind Personen öffentlichen Interesses. Das bedeutet, jeder kann die Einsatzkräfte fotografieren oder filmen und kann diese Aufnahmen ohne besonderes Einverständnis dieser Personen auch veröffentlichen.
  • Werden Privatpersonen fotografiert oder gefilmt, so ist vor der Veröffentlichung des Materials eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen einzuholen. Einzige Ausnahme - wenn mehr als 5 Personen abgebildet sind, gilt es als für den Fotograf oder Kameramann unzumutbar, diese Einverständniserklärungen einzuholen.