Ehrungen und Zuwendungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 4: Zeile 4:
 
'''Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.'''
 
'''Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.'''
  
Die [[Downloads#Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V. (KFV)|Beitrags, Gebühren und Förderordnung]] kann im Download Bereich heruntergeladen werden.
+
Die [[Downloads#Beitrags-, Gebühren- und Förderordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Schmalkalden Meiningen|Beitrags, Gebühren und Förderordnung]] kann im Download Bereich heruntergeladen werden.
  
  

Version vom 26. November 2013, 19:34 Uhr

Zuwendungen

Die Mitgliedsvereine des Kreisfeuerwehrverbandes können Zuwendungen für Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehrvereinen beantragen. Die Übergabe der Zuwendung erfolgt dann anlässlich der Jubiläumsfestsitzung durch ein Vorstandsmitglied in Form eines Schecks.

Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.

Die Beitrags, Gebühren und Förderordnung kann im Download Bereich heruntergeladen werden.


Ehrungen

Ehrungen des KFV entsprechend der Ehrungsordnung sind in zwei Stufen möglich:

  • Stufe 1: Ehrenurkunde
  • Stufe 2: Ehrennadel in Gold mit Urkunde

Der Antrag und die Ehrenordnung kann im Download Bereich heruntergeladen werden.