Thüringer Feuerwehrrente: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
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Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft. | Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft. | ||
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Version vom 26. Januar 2010, 16:17 Uhr
Der Thüringer Landtag hatte im Jahr 2009 die "Feuerwehrrente" für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen auf den Weg gebracht. Am 01. Januar 2010 trat nun die "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) in Kraft.
Im Downloadbereich kann die Verordnung eingesehen werden.
- Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO)
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