Schulung des Kreisfeuerwehrverbandes 2009
Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
Version vom 19. April 2009, 14:12 Uhr von Andre.schroeder (Diskussion | Beiträge) (→Was darf die Feuerwehr ins Internet stellen?)
Die Schulung des Kreisfeuerwehrverbandes 2009 fand am 28. Februar in Zella-Mehlis statt.
Themen
- Was darf die Feuerwehr ins Internet stellen?
- GEZ - Gebühren in der Feuerwehr?
- Informationen des ThFV durch Kamerad Lars Oschmann
- Der KSA - was ist versichert, was nicht?
- Informationen des Kreisfeuerwehrverbandes und des Landratsamtes Abteilung Brandschutz
Was darf die Feuerwehr ins Internet stellen?
Hier einige Punkte Stichpunnkartig:
- Einsatzkräfte dürfen keine Informationen nach außen geben, die während des Einsatzes erlangt wurden.
- Es kann also keine Einsatzkraft mal so nebenbei die Presse betreuen (es sei denn) er ist vom Bürgermeister als obersten Dienstherrn dazu ermächtigt.
- Es dürfen ohne das Einverständnis der Betroffenen nur einsatzrelevante Informationen weitergegeben werden, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sind zu wahren!
- Es ist wichtig, alle Redaktionen und alle Medien gleichberechtigt zu behandeln. Die Feuerwehr hat eine Informationspflicht! Wenn man "gute Freunde" bevorzugt, riskiert man eine Klage.
- Feuerwehrleute in Einsatzkleidung sind Personen öffentlichen Interesses. Das bedeutet, jeder kann die Einsatzkräfte fotografieren oder filmen und kann diese Aufnahmen ohne besonderes Einverständnis dieser Personen auch veröffentlichen.
- Werden Privatpersonen fotografiert oder gefilmt, so ist vor der Veröffentlichung des Materials eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen einzuholen. Einzige Ausnahme - wenn mehr als 5 Personen abgebildet sind, gilt es als für den Fotograf oder Kameramann unzumutbar, diese Einverständniserklärungen einzuholen.