Ehrungen und Zuwendungen

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Zuwendungen

Die Mitgliedsvereine des Kreisfeuerwehrverbandes können Zuwendungen für Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehrvereinen beantragen. Die Übergabe der Zuwendung erfolgt dann anlässlich der Jubiläumsfestsitzung durch ein Vorstandsmitglied in Form eines Schecks.

Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.

Die Beitrags, Gebühren und Förderordnung kann im Download Bereich heruntergeladen werden.

Ehrungen

Ehrungen des KFV entsprechend der Ehrungsordnung sind in zwei Stufen möglich:

  • Ehrenmedaille des KFV in Stufe I – Bronze, Stufe II – Silber und Stufe III – Gold
  • Ehrenurkunde des KFV
  • Ehrennadel des KFV

Der Antrag und die Ehrenordnung kann im Download Bereich heruntergeladen werden.