PFOS-haltige Schaummittel (AFFF): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2011, 19:14 Uhr
Der Thüringer Feuerwehr-Verband schickte eine Rundmail, in der auf das PFOS-haltige Schaummittel (AFFF) eingegangen wird. Hier nun die E-Mail:
Werte Kameradinnen und Kameraden,
aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass spätestens zum 27. Juni 2011 die Übergangsfrist zur Verwendung von (noch vorhandenen) Schaummitteln (verschiedene AFFF-Schaummittel sind bei den kommunalen Feuerwehren betroffen) mit einem PFOS-Anteil von mehr als 0,001 % Perfluoroctansulfonaten abgelaufen ist. Die entsprechenden Schaummittel dürfen nicht mehr verwendet werden und müssen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Gesetzesgrundlage hierfür ist die
Verordnung Nr. 757/2010 vom 24. August 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Anhänge I und III.
Mehr Informationen sind u. a. folgendem Informationsblatt des Innenministerium Baden-Württemberg zu entnehmen:
http://www.feuerwehr-bw.de/uploads/media/Schaum_umweltgerecht_einsetzen.pdf
Mit kameradschaftlichen Grüßen aus Erfurt
Alexander Blasczyk
Geschäftsführer
Quelle: Alexander Blasczyk (Thüringer Feuerwehr-Verband e. V.)
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