Angemessenheit / Umsatzsteuerpflicht von Aufwandsentschädigungen

Aus Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
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Der Thüringer Feuerwehr-Verband leitete eine Rundmail des Deutschen Feuerwehrverbandes weiter, in der auf die Angemessenheit / Umsatzsteuerpflicht von Aufwandsentschädigungen eingegangen wird. Hier nun die E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,


beigefügt erhalten Sie die Präsentation der Geschäftsführertagung zum Komplex Umsatzsteuerpflicht und Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen.


In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass in jedem Fall überall dort Beschlussfassungen, Satzungsänderungen oder vertragliche Regelungen zur Angemessenheit vorzunehmen sind, wo pauschale Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die nicht aus öffentlichen Kassen stammen und die die Übungsleiterpauschale übersteigen. Durch den festgelegten Umfang der Tätigkeit ist sicherzustellen, dass der Betrag von 50 € pro Stunde nicht überschritten wird.


Ein Beschlussvorschlag analog der Regelung des DFV könnte lauten:


"[Laut Satzung zuständiges Gremium] beschließt zur Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen: Die Tätigkeit eines / einer [Funktion] erfordert mindestens im Umfang von [Anzahl] Tagen bzw. [Anzahl] Stunden monatlich ehrenamtliche Tätigkeiten für den [Name des Verbandes].


Die ehrenamtliche Tätigkeit umfasst üblicherweise Teilnahme an Veranstaltungen, Tagungen und Gesprächen, Repräsentation des Verbandes, Reisezeiten, organisatorische Abstimmungen, Vor- und Nachbereitungen sowie schriftliche Ausarbeitungen. Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt im Rahmen des verbandlichen Regelwerkes und der Gesetze weisungsfrei jeweils nach eigenem Ermessen der betreffenden Personen.


Sofern der vorstehend beschriebene Mindestumfang der zeitlichen Beanspruchung überschritten wird, wird keine zusätzliche Aufwandsentschädigung geleistet."


Bitte informieren Sie Ihre Untergliederungen entsprechend.


Mit freundlichen Grüßen


Sönke Jacobs


Bundesgeschäftsführer


Quelle: Sönke Jacobs (Deutscher Feuerwehrverband e.V)

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