Anwendbarkeit EU-Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren
Der Thüringer Feuerwehr-Verband leitete eine Rundmail des Deutschen Feuerwehrverbandes weiter, in dem auf die Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf die Freiwillige Feuerwehren eingegangen wird. Hier nun die E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Feuerwehrverband hat sich nochmals klarstellend zur Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie positioniert.
Wir sind der Auffassung, dass freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der EU-Richtlinien nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit erfasst werden.
Mit dieser Email stellen wir Ihnen unsere Position vom 19. Februar 2011 gerne zur Verfügung.
Rudolf Römer
stv. Bundesgeschäftsführer und Leiter Facharbeit
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon +49 (0) 30 288848820
Telefax +49 (0) 30 288848809
Quelle: Rudolf Römer (Deutscher Feuerwehrverband e.V)
DFV-Position zur Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren
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